Datenschutz im Home Office ## Diese DSGVO-Vorgaben müssen Unternehmen beachten

Der Datenschutz im Home Office ist ebenso wichtig wie der innerhalb der Büroräumlichkeiten. Und vollkommen unabhängig davon, wo sich die Mitarbeiter aufhalten und ihrer Tätigkeit nachkommen: Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten steht immer der Arbeitgeber in der Pflicht.

Wir verraten Ihnen, wie Sie den Datenschutz gemäß DSGVO auch im Home Office einhalten.

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Der Datenschutz im Home Office ist eine weitere Herausforderung in der Corona-Krise. Bild: Pixabay/BenediktGeyer

Datenschutz im Home Office – DSGVO gilt auch bei Heimarbeit

Durch die anhaltende Corona-Krise arbeitet ein Großteil der Büro-Angestellten mittlerweile von zuhause aus – teilweise sogar mit privaten Geräten, weil viele Unternehmen noch stationäre PCs statt Laptops im Einsatz haben und die Büroflächen von heute auf morgen dicht gemacht wurden.

Neben der allgemeinen IT-Sicherheit im Home Office ist vor diesem Hintergrund auch der Datenschutz gemäß der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine Aufgabe, der sich die Verantwortlichen bewusst sein sollen.

Denn: Rechtlich gesehen, bleibt der Arbeitgeber hier immer in der Pflicht. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass all seine Mitarbeiter, die regelmäßig oder auch nur situativ personenbezogene Daten verarbeiten, die strengen Vorgaben der DSGVO einhalten – und zwar unabhängig davon, an welchem Ort sie sich währenddessen aufhalten.

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